Nennungsschluss 05.05.2024, 23:59 Uhr
Aufgrund neuer Verpflichtungen für Turnierveranstalter durch Änderung der Einhufer-Blutarmut-Verordnung müssen wir nun zusätzlich folgende Daten erfassen: (1) Lebensnummer des Pferdes, (2) Anschrift des Reiters, (3) Name und Adresse des Stallbetreibers und - falls abweichend - Adresse des Stalles, in dem das Pferd untergebracht ist.
Danke für euer Verständnis!