Reitabzeichen, Longierabzeichen und Pferdeführerschein

An mehreren Terminen im Jahr bieten wir Kurse zum Erwerb des verschiedener Abzeichen an. Die Teilnahme ist sowohl mit eigenen als auch mit unseren Lehrpferden möglich.

Sie erreichen uns unter +49 1573 7867492 (nur WhatsApp) oder per Mail.

Der Pferdeführerschein Umgang (ehemals Basispass)

Beim Pferdeführerschein Umgang stehen der erste Kontakt zum Pferd, die Pferdepflege, das Pferdeverhalten und verhaltensgerechter Umgang mit dem Pferd einschließlich Haltung, Fütterung und Gesundheit auf der Agenda. Der praktische Umgang reicht von Bodenarbeit und Führen im eingezäunten Bereich bis hin zu Alltagssituationen, bei denen das Pferd auch im öffentlichen Raum zu führen ist. Seit 2020 ersetzt der Pferdeführerschein Umgang den Basispass Pferdekunde.

Der Pferdeführerschein Reiten (ehemals Reitpass)

Beim Pferdeführerschein Reiten sind die Inhalte wie folgt: Pferde pflegen und fürs Reiten vorbereiten, Reiten auf dem Reitplatz und/oder in einer Reithalle, Reiten im Außenbereich bzw. auf dem Außenplatz sowie Pferdegesundheit, Tierwohl und Grundkenntnisse der Reitlehre.

Das Reitabzeichen 5 (RA5)

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.

Voraussetzung für Reiter und Pferd:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Besitz des „Basispasses Pferdekunde“ oder der RA 7 und 6.
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
  • Zur Absolvierung der disziplinspezifischen Abzeichen werden der Besitz der RA 7 und 5 und ein Mindestalter von 21 Jahren vorausgesetzt.
  • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Prüfungsergebnis

Die Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine Einzelnote darf unter 5,0 sein.

Wiederholung der Prüfung

Ein nicht bestandenes Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt werden.

Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

A) Reitabzeichen 5 - RA 5

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Kl. E, (einzeln oder zu zweit). Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen. Reiten ohne Bügel in allen Gangarten.

2. Teilprüfung Springen

Leichter Sitz

Stilspringen Klasse E

Die Teilprüfung Springen kann durch die Teilprüfung Geländereiten ersetzt werden. Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen auch zeitgleich unabhängig von diesen erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Kl. E abgeprüft.

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf das/die eigene/n praktische Teilprüfung/en Reitlehre gem. den Anforderungen der Kl. E

Station 2)

Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport

Station 3)

Kenntnisse zur Unfallverhütung

Station 4)

Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

B) Reitabzeichen 5 - Dressur / RA 5 - Dressur

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenrick.

Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck.

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf das/die eigene/n praktische Teilprüfung/en Reitlehre gem. den Anforderungen der gerittenen Klasse.

Station 2)

Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport

Station 3)

Kenntnisse zur Unfallverhütung

Station 4)

Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

C) Reitabzeichen 5 - Springen / RA 5 - Springen

1. Teilprüfung Springen

leichter Sitz

Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen

2. Teilprüfung Dressur

Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf das/die eigene/n praktische Teilprüfung/en Reitlehre gem. den Anforderungen der gerittenen Klasse.

Station 2)

Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport

Station 3)

Kenntnisse zur Unfallverhütung

Station 4)

Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

D) Reitabzeichen 5 - Geländereiten / RA 5 - Geländereiten

1. Teilprüfung Gelände

Stilgeländeritt Kl. E/A

2. Teilprüfung Dressur

Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Geländepferden

3. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf das/die eigene/n praktische Teilprüfung/en Reitlehre gem. den Anforderungen der gerittenen Klasse.

Station 2)

Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport

Station 3)

Kenntnisse zur Unfallverhütung

Station 4)

Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Das Reitabzeichen 4 (RA4)

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.

Voraussetzung für Reiter und Pferd:

Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört

Mindestens 3 Monate im Besitz des Reitabzeichens 5

Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang

Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Prüfungsergebnis

Die Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine Einzelnote darf unter 5,0 sein.

Wiederholung der Prüfung

1. Ein nicht bestandenes Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt werden.

2. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

A) Reitabzeichen 4 - RA 4

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird; Hilfszügel sind nicht erlaubt.

2. Teilprüfung Springen

Überprüfung des Reitens im leichten Sitz

Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teil- prüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung

Station 2)

Fitness des Reiters

Station 3)

Grundausrüstung eines Reitpferdes

B) Reitabzeichen 4 - Dressur / RA 4 - Dressur

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenrick.

Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck.

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teil- prüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung

Station 2)

Fitness des Reiters

Station 3)

Grundausrüstung eines Reitpferdes

C) Reitabzeichen 4 - Springen / RA 4 - Springen

1. Teilprüfung Springen

Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen

2. Teilprüfung Dressur

Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teil- prüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung

Station 2)

Fitness des Reiters

Station 3)

Grundausrüstung eines Reitpferdes

D) Reitabzeichen 4 - Geländereiten / RA 4 - Geländereiten

1. Teilprüfung Gelände

Stilgeländeritt Kl. A

2. Teilprüfung Dressur

Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Geländepferden

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung

Station 2)

Fitness des Reiters

Station 3)

Grundausrüstung eines Reitpferdes

Das Reitabzeichen 3 (RA3)

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 3 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.

Voraussetzung für Reiter und Pferd:

Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört

Mindestens 3 Monate im Besitz des Reitabzeichen 4

Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang

Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Prüfungsergebnis

Die Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine Einzelnote darf unter 5,0 sein.

Wiederholung der Prüfung

1. Ein nicht bestandenes Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt werden.

2. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

A) Reitabzeichen 3 - RA 3

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten

2. Teilprüfung Springen

Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse A abgeprüft.

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L.

Station 2)

Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport

Station 3)

Trainingslehre (Kondition, Koordination)

B) Reitabzeichen 3 - Dressur / RA 3 - Dressur

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense (Anforderungen gemäß Aufgabe der Klasse L** des Aufgabenhefts)

2. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse.

Station 2)

Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport

Station 3)

Trainingslehre (Kondition, Koordination)

C) Reitabzeichen 3 - Springen / RA 3 - Springen

1. Teilprüfung Springen

Stilspringprüfung Klasse L mit Standardanforderungen

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L.

Station 2)

Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport

Station 3)

Trainingslehre (Kondition, Koordination)

D) Reitabzeichen 3 - Geländereiten / RA 3 - Geländereiten

1. Teilprüfung Gelände

Stilgeländeritt Kl. L

2. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L.

Station 2)

Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport

Station 3)

Trainingslehre (Kondition, Koordination)

Reitabzeichen 2 (RA 2)

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 2 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.

Voraussetzung für Reiter und Pferd:

Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört

Mindestens 3 Monate im Besitz des Reitabzeichen 3

Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang

Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt ( bei den disziplinspezifischen Abzeichen 6 Jahre alt ) und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Prüfungsergebnis

Die Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine Einzelnote darf unter 5,0 sein.

Wiederholung der Prüfung

1. Ein nicht bestandenes Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt werden.

2. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

A) Reitabzeichen 2 - RA 2

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiterprüfung Klasse L auf Kandare gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten

2. Teilprüfung Springen

Stilspringprüfung Klasse L mit Standardanforderungen

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L, Skala der Ausbildung

Station 2)

Verpassen der Ausrüstungsgegenstände insbesondere Gebiss/Kandare

Station 3)

Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre

B) Reitabzeichen 2 - Dressur / RA 2 – Dressur

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiterprüfung Klasse M auf Kandare gemäß Aufgabenheft

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung

Station 2)

Verpassen der Ausrüstungsgegenstände insbesondere Gebiss/Kandare

Station 3)

Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre

C) Reitabzeichen 2 - Springen / RA 2 - Springen

1. Teilprüfung Springen

Stilspringprüfung Klasse M* mit Standardanforderungen

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung

Station 2)

Verpassen der Ausrüstungsgegenstände insbesondere Gebiss/Kandare

Station 3)

Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre

Reitabzeichen 1 (RA 1)

Für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 1 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.

Voraussetzung für Reiter und Pferd:

Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört

Mindestens 3 Monate im Besitz des Reitabzeichen 2

Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang

Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 6 Jahre alt ( bei den disziplinspezifischen Abzeichen 7 Jahre alt ) und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Prüfungsergebnis

Die Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine Einzelnote darf unter 5,0 sein.

Bewerber für das RA 1 Dressur müssen zum Bestehen mindestens in beiden Teilprüfungen die Note 6,0 erhalten, Bewerber für das RA 1 Springen dürfen nicht mehr als 12 Strafpunkte gemäß § 503 LPO bekommen. Auch hier muss in beiden Teilprüfungen die Note 6,0 erreicht werden.

Wiederholung der Prüfung

1. Ein nicht bestandenes Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt werden.

2. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

A) Reitabzeichen 1 - RA 1

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiterprüfung Klasse M auf Kandare gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten

2. Teilprüfung Springen

Stilspringprüfung Klasse M* mit Standardanforderungen

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse M

Station 2)

Trainingslehre (Ursache/Wirkung)

B) Reitabzeichen 1 - Dressur / RA 1 - Dressur

1. Teilprüfung Dressur

Dressurprüfung Klasse S* auf Kandare gemäß Aufgabenheft.

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse

Station 2)

Trainingslehre (Ursache/Wirkung)

C) Reitabzeichen 1 - Springen / RA 1 - Springen

1. Teilprüfung Springen

Springprüfung Klasse S*, bewertet wie eine Stilspringprüfung

3. Stationsprüfungen:

Station 1)

Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse

Station 2)

Trainingslehre (Ursache/Wirkung)

Jeder Teilnehmer, der das Reitabzeichen erwerben möchte, sollte aber schon über sichere Grundkenntnisse im Dressur- und Springreiten sowie in der Theorie verfügen, da es sich bei den Unterrichtseinheiten nur noch um "den letzten Schliff" handelt.

Vorheriger Unterricht ist natürlich auch möglich!
Die Pferde können zur Verfügung gestellt werden.

Das Longierabzeichen 5 (LA5)

Die Longierabzeichen sollen praktische und theoretische Fähigkeiten vermitteln und überprüfen. In diesem Sinne stellen die Longierabzeichen eine sinnvolle Ergänzung dar, die die Reit- und Fahrausbildung komplettieren bzw. den Einstieg dazu bilden können. Wie alle Abzeichen, die rund ums Pferd erworben werden können, sollten Sie das Longierabzeichen als eine Motivation verstehen, sich ständig aus- und weiterzubilden.
Mit den Abzeichen soll eine Ausbildung für Reiter, Fahrer, Voltigierer und Pferd garantiert werden, die sich am Wohlbefinden des Pferdes in seiner vom Menschen bestimmten Umgebung orientiert. Unter dieser Prämisse ist allen Abzeichen der Basispass Pferdekunde vorangestellt. Wer neu einsteigt und sein erstes Abzeichen macht, muss zuvor den Basispass Pferdekunde erworben haben. Das Erlernen des fachgerechten Umgangs, die Kenntnisse über die Bedürfnisse des Pferdes, dessen Haltung und Pflege sind wesentlicher Bestandteil dieses Abzeichens. Der Basispass ist also ein sinnvolles Muss, denn dort werden Grundlagen vermittelt, die jeder Pferdesportler selbstverständlich beherrschen sollte.

Voraussetzung:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und / oder Anschlussverbände angehört
  • Besitz Basispasses Pferdekunde (seit 2020 Pferdeführerschein Umgang) oder der RA 7 und RA 6
  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

Was wird verlangt?
Anforderungen:

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tage abgelegt werden.

1. Longieren

Longieren gemäß Merkblatt und den FN-"Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren", Band 6; dabei sind Hilfszügel erlaubt; gegebenenfalls können die Richter auch einen Pferdewechsel verlangen.

Beurteilt werden:

Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)

Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel

Sicherheit beim Handwechsel

Einwirkung auf das Pferd

Gehorsam, Takt und Losgelassenheit des Pferdes

Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren

Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit

(Erkennen des richtigen Handgalopps - nicht erkannter und nicht korrigierter Außengalopp/Kreuzgalopp führt zu Nicht-Bestehen.)

2. Stationsprüfungen

An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit im jeweiligen Themengebiet und begründet die Zusammenhänge.

Station 1
- Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren-/Reitlehre)

Station 2
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Station 3
- Bodenarbeit:

Vorführen auf der Dreiecksbahn

Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth)

systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Beurteilt wird Ihre Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 (gem. § 57 1.2 Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO).

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 erreicht haben. Keine Einzelnote darf unter 5,0 sein. Eine nicht bestandene Prüfung muss in die Bescheinigung eingetragen werden.

Die die Prüfung darf erst bei nicht bestehen nach drei Monaten wiederholt werden, wobei immer die ganze Prüfung wiederholt werden muss.
(Quelle: FN APO 2014 )